Pflegeausbildung
Auch wenn die große Koalition die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen nun durchgesetzt hat und somit bewiesen hat, wie wenig Sachverstand und wie viel Ignoranz gegenüber Fachgremien in der aktuellen Politik regieren,…
Auch wenn die große Koalition die Absenkung der Zugangsvoraussetzungen nun durchgesetzt hat und somit bewiesen hat, wie wenig Sachverstand und wie viel Ignoranz gegenüber Fachgremien in der aktuellen Politik regieren,…
"Der Bundestag hat am 18.6.2009 einen Änderungsantrag beschlossen, mit dem das Alten- und Krankenpflegegesetz geändert werden, um den Zugang mit 10 Jahren allgemeinbildender Schule zu ermöglichen. De facto bedeutet dies…
Aktuell vom Hauptstadtkongress 2009 aus Berlin: Noch in der Eröffnungsbefragung äußerte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, auf das Thema Pflegeausbildung mit Hauptschulabschluss angesprochen, sie ist für eine Zulassung nach 10 Jahren allgemeinbildender…
Die Fraktionen der großen Koalition beabsichtigen den Zugang zur Krankenpflegeausbildung, von einem mittleren Bildungsabschluss, auf den Hauptschulabschluss zu senken. Die wörtliche Begründung für diesen Änderungsantrag lautet: "Damit wird der Zugang…
Prof. Dr. jur. Gerhard Igl:
“Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit – Voraussetzungen und Anforderungen”
RECHTSGUTACHTEN ERSTELLT IM AUFTRAG DES DEUTSCHEN PFLEGERATES E.V.
„Die öffentlich-rechtliche Stellung der Pflegeberufe entspricht nicht ihrer tatsächlichen Stellung im Gesundheits- und Pflegewesen. Es fehlt an einer politisch wirksamen Organisation in Pflegekammern. […] In den Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie nicht hinreichend vertreten.
Erst das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 sieht Modellvorhaben vor, in denen Angehörige der Pflegeberufe als eigenständige Leistungserbringer auftreten können.
In diesem Band […] werden die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ausgelotet, wie die öffentlich-rechtliche Stellung der Pflegeberufe verbessert werden kann. Dabei wird gezeigt, dass den Anliegen der Pflegeberufe keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.” (aus dem Einbandtext)
Kapitel: