Igl-Gutachten

Prof. Dr. jur. Gerhard Igl:
“Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit – Voraussetzungen und Anforderungen”

RECHTSGUTACHTEN ERSTELLT IM AUFTRAG DES DEUTSCHEN PFLEGERATES E.V.

„Die öffentlich-rechtliche Stellung der Pflegeberufe entspricht nicht ihrer tatsächlichen Stellung im Gesundheits- und Pflegewesen. Es fehlt an einer politisch wirksamen Organisation in Pflegekammern. […] In den Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie nicht hinreichend vertreten.
Erst das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 sieht Modellvorhaben vor, in denen Angehörige der Pflegeberufe als eigenständige Leistungserbringer auftreten können.
In diesem Band […] werden die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten ausgelotet, wie die öffentlich-rechtliche Stellung der Pflegeberufe verbessert werden kann. Dabei wird gezeigt, dass den Anliegen der Pflegeberufe keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.” (aus dem Einbandtext)

Kapitel:

  • Veränderungen bei den Anforderungen an die Pflege
  • Pflegeberufe im System des Rechts der Berufe
  • Entwicklung der rechtlichen Anforderungen
  • Recht der Pflegeberufe in der aktuellen Diskussion
  • Rechtliche Anforderungen aus Sicht der Pflegeberufe


Das letzte Kapitel setzt sich insbesondere mit dem Thema Selbstverwaltung auseinander. Neben den Zielen und Aufgaben, werden auch Notwendigkeit und Gestalten der Selbstverwaltung beleuchtet. Igl hebt dabei die Registrierung der Pflegeberufe und die Kammer als Organisationsform hervor. Die rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Verkammerung werden ebenso dargestellt, wie eine Argumentation, für die Form der Kammer mit ihrer Zwangsmitgliedschaft.

Bezüglich der Beteiligung der Pflegeberufe in den Gremien und bei der Normsetzung, stellt Igl fest, dass sich die Pflegeberufe „seit einiger Zeit als mitwirkende Gestalter” im System der Gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen, es aber „zu einer mitentscheidenden Rolle bisher nicht gekommen ist. Die Pflegeberufe als die neben den Ärzten wichtigste Berufsgruppe der Heilberufe sind hier nicht angemessen beteiligt”. (S. 154)
Laut Igl sind folgende Beteiligungen in den Gremien vorzusehen (S. 158):

  • Mitentscheidende Vertretung in den Gremien des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA), wenn Angelegenheiten direkter pflegerischer Leistungserbringung, z.B. häusliche Krankenpflege, betroffen sind
  • Vertretung der Krankenpflegeberufe im Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auf der Ebene des Vorstandes und des Stiftungsrates
  • Einrichtung eines Rechts der Stellungnahme bei Berührung mit pflegeberufsrechtlich relevanten Gegenständen aufgrund von Beschlüssen des G-BA entsprechend § 91 Abs. 5 SGB V

Beim Thema „Pflegeberufe als eigenständige Leistungserbringer”, erfahren unter anderem die Bereiche „Zulassung als Einzelperson” und „Eigene Verordnungstätigkeit” eine eigene Betrachtung.

Im Kapitel „Recht der Pflegeberufe in der aktuellen Diskussion” widmet sich Igl neben dem Gutachten des Sachverständigenrates 2008, auch den Stellungnahmen zur Anhörung Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. Neben den Stellungsnahmen der Verbände der Pflegekräfte, werden die der Krankenkassen, Ärzte und Leistungserbringer aufgeführt. Dadurch wird deutlich, dass die Einschätzung, insbesondere der Modellprojekte, durch die einzelnen Interessensgruppen, teilweise sehr gegensätzlich ist.

Das Kapitel „Veränderungen bei den Anforderungen an die Pflege” beendet Igl mit der Schlussfolgerung: „Die verschiedenen Bestandsaufnahmen der pflegerischen Tätigkeit im Gesundheits- und Pflegewesen weisen deutlich darauf hin, dass es an der Zeit ist die Rechtsordnung für die Pflege so zu gestalten, dass sie den Realitäten entspricht. Diese Realität ist gekennzeichnet von den Anforderungen hoher Professionalität und Verantwortungsnahme und von sozialem Engagement, dies bei einer gesellschaftlich durchaus nicht flächendeckenden und angemessenen Wertschätzung des Pflegeberufes” (S. 37). Zuvor beleuchtet er z.B. die Delegation ärztlicher Tätigkeiten, die Gestaltung der Versorgung, die Kooperation mit anderen Berufsgruppen und die Anforderungen an die pflegeberufliche Bildung.

Das Rechtsgutachten in Buchform (169 Seiten) ist für 34,90 € über die Internetseite des Deutschen Pflegerates (www.deutscher-pflegerat.de) erhältlich.