Stellungnahme der AOK Niedersachsen zum Thema Telefonkontakte – Auszug aus der Mail:

Bislang konnte keine landesweite Krankenkassenartenübergreifende Lösung erzielt werden.
Zur Unterstützung Ihrer Handlungsfähigkeit und der Versorgung unserer Versicherten gilt die nachfolgend beschrieben Regelung insofern ausschließlich für Versicherte der AOK Niedersachsen:

Die aktuellen dynamischen Entwicklungen im Bereich der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 stellt das Gesundheitssystem vor neue Herausforderungen.
Für die Erbringung von Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege gilt der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung, das heißt das Erfordernis der physischen Präsenz des Fachpflegedienstes bei dem Versicherten.
Aufgrund der vorliegenden Pandemie mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) erfolgt für Versicherte der AOK Niedersachsen übergangsweise befristet bis zum 30.04.2020 eine pragmatische Prüfung alternativer Formen der Leistungserbringung in Gestalt der Videokonsultation/ Telefonkonsultation für bestimmte Fallgruppen von Versicherten. Die nachfolgenden Regelungen stellen kein Präjudiz für die Zeit nach dem 30.04.2020 dar

Eine videotechnische/telefonische Durchführung der Verrichtungen der Leistungsbeschreibung nach Nr. 27 a der Häuslichen Krankenpflegerichtlinie wird nach Anzeige durch den psychiatrischen Fachpflegedienst für folgende Fallgruppen als situationsbedingte Konsequenz auf die Corona-Pandemie, zunächst bis einschließlich 30.04.2020, pragmatisch ermöglicht:

  • Der psychiatrische Patient erkrankt nachweislich am COVID-19-Virus bzw. steht nachweislich unter Quarantänemaßnahmen oder
  • Der psychiatrische Patient hat Angst aufgrund von Angststörungen vor dem Besuch des psychiatrischen Fachpflegedienstes oder
    es handelt sich um Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben
    – Alter > 60 Jahre oder
    – Patienten mit Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen oder
    – Patienten mit unterdrücktem Immunsystem

Die Verantwortung für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die videotechnische/ telefonische Kontaktaufnahme des Versicherten liegt bei dem Pflegedienst, insb. im Hinblick auf die Einholung der notwendigen Einverständniserklärung zur Durchführung des Videokontaktes/ Telefonkontaktes.

Ablauf:

  • Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu Ihrem bekannten Ansprechpartner („Sachbearbeiter“) im zuständigen regionalen Servicezentrum auf.
  • Ihre dortigen Ansprechpartner bereiten Ihnen eine versichertenbezogen Mitteilung vor, die von Ihnen ergänzt, bestätigt und per Fax zurückgesandt wird.

Die situationsangepassten leistungsrechtliche Zulässigkeit der Videokonsultation/Telefonkonsultation gilt zunächst bis einschließlich 30.04.2020.