Billigung von Zwangsbehandlungen im Notfall

Presse-Information der DFPP – Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege:

Am 17. Januar verabschiedete der Bundestag eine Regelung, mit der medikamentöse Zwangsbehandlungen für stationär behandelte psychisch erkrankte und geistig behinderte Menschen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP) hat im Vorfeld an unterschiedlichen Stellen darauf hingewiesen, dass die Verordnungen von Zwangsmaßnahmen in Deutschland weder einer einheitlichen Regelung unterliegen, noch durch wissenschaftliche Datenerhebungen in Hinblick auf Häufigkeit und Wirksamkeit erforscht sind. Hier wird ein offensichtlich bisher beliebig ausgelegtes Verfahren gesetzlich legitimiert.

Aus unserer Sicht ist nicht nachvollziehbar, dass diese – in grundsätzliche Persönlichkeitsrechte einschneidende – Gesetzesänderung erfolgt, ohne die Fachexpertise der größten beteiligten Berufsgruppe einzuholen. Im stationären Alltag sehen wir es als Behandlungsfehler an, wenn der verordnende Arzt eine Zwangsmaßnahme ohne Rücksprache mit den beteiligten psychiatrisch Pflegenden beschließt, die in der Regel einen wesentlich größeren Informationsstand über den betreffenden Patienten haben. Dementsprechend kann die am 17.01.13 verabschiedete Regelung ebenfalls als zumindest unzureichend gewertet werden.